Der Planfestungsbeschluss vom 18. April 1980 für den damaligen geplanten Straßenbauabschnitt der B 85 von Masering bis nach Weiding " konnte leider von keiner Bürgerin, und auch von keinem Bürger mehr beklagt werden, " weil bereits im Jahre 1979 schon weit davor illegal gebaut wurde, obwohl damals erst nach der 4 Wochen Klagefrist nach Erstellungsdatum des Planfestellungsbeschlusses gebaut hätte werden dürfen, aber dass hatte damals echt absolut Niemand ganz und gar nicht so richtig wirklich ernsthaft interessiert gehabt, so wurde ohne Rücksicht auf Verluste losgelegt, " und somit wurde damals meiner mitlerweilen + verstorbenen + alleinerziehenden Mutter mit ihren 8 Kindern die " illegale Baustelle vor die Haustüre willkürlich rigoros gepflanzt " !!!

 

"Willkürlicher geht es ja wohl absolut nicht mehr" ?

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